Die Einkommenssituation der LiV verbessert sich! Für den Lehrkräftenachwuchs müssen verlässliche und attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Dazu gehört eine angemessene Bezahlung!
Vor 30 Jahren wurden die Anwärter*innenbezüge in Schleswig-Holstein drastisch gekürzt. In den letzten Jahren wurde die Situation nicht besser. Die LiV haben zwar auch von den Ergebnissen der Tarifrunden im TV-L profitiert, nachdem die GEW sich für eine Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten stark gemacht hatte. Diese prozentuale Erhöhung wurde auch auf die Bezüge der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst übertragen. Da diese Bezüge aber von Vornherein viel zu niedrig sind, fällt jeweils auch die Erhöhung mau aus. Und reicht nicht aus, um steigende Mieten, Energie- und sonstige Lebenshaltungskosten zu decken.
In hartnäckigen Verhandlungen hat die GEW durchgesetzt, dass die Bezüge erstmals seit 1998 deutlich erhöht werden. Nach der Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für Fahrten der LiV im Rahmen der Ausbildung ab 1.1.2014 (von 14 auf 20 ct pro km) ist das der nächste große Schritt!
Das von der Landesregierung verabschiedete „Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften“ vom 8. November 2018 regelt die Erhöhung der Bezüge. Hier könnt ihr es nachlesen (PDF).
Die 60 Euro sind ein guter Anfang. Die GEW-Forderung bleibt jedoch bestehen: Eine Anhebung der Bezüge auf 50% des Eingangsamtes wäre angemessen und würde wirklich einen Unterschied machen.