GEW-Rechtsschutz
Corona-Epidemie kann zu eingeschränkter Erreichbarkeit führen
Wegen der Corona-Epidemie kann es sein, dass der GEW-Rechtsschutz nur eingschränkt zu erreichen ist. Bis zur Erteilung einer schriftlichen Rechtsschutzgenehmigung kann daher durch die GEW keine Fristenkontrolle erfolgen.