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JA - Du darfst!

Du bist verunsichert? Damit du sagen kannst: "Ja - das darf ich!", wenn deine Schulleitung oder Kolleg*innen kritisch nachfragen, kommen hier die häufigsten Fragen und Antworten zu deiner Rolle als Vertrauensperson.

Ja. Hier gibt es eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Informationen der Gewerkschaft dürfen über die betriebliche E-Mailadresse kommuniziert werden und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch zu privaten Zwecken untersagt hat.

 

Ja. Gewerkschaftsgruppen können sich in den Räume der Dienststelle treffen und zu gewerkschaftlichen
Themen beraten, solange der dienstliche Betrieb nicht gestört wird. Es dürfen auch Nichtmitglieder eingeladen werden. Einen Anspruch auf Teilnahme hat aber niemand.

 

Im Grundgesetz, Artikel 9, Absatz 3: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern versuchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ Und das Bundesverfassungsgericht sagt: „Es bleibt den gewerkschaftlich organisierten Betriebsangehörigen unbenommen, sich (…) innerhalb des Betriebes, am gemeinsamen Arbeitsort, werbend und unterrichtend zu betätigen, in zulässigem Umfang Plakate auszuhängen, Prospekte auszulegen und zu verteilen und mit den Arbeitnehmern zu sprechen.“

Für die Teilnahme an bestimmten gewerkschaftlichen Veranstaltungen und Gremien z.B. einer landesweiten Vertrauensleutekonferenz besteht die Möglichkeit Sonderurlaub bzw. eine Arbeitsbefreiung zu beantragen. Auch für Bildungsveranstaltungen und Seminare kann man ggf. freigestellt werden. Für die gewerkschaftliche Arbeit, die in der Schule geleistet wird, besteht kein Freistellungsanspruch.

Nein! Die GEW darf (und sollte) vor Ort deutlich sichtbar und aktiv sein. Und wer dies behindern möchte, handelt rechtswidrig.

Der direkte betriebliche Ablauf darf nicht gestört werden. Es darf z.B. kein Unterricht ausfallen.

Ja – wichtig ist hier nur, dass du die Tätigkeiten für dich und den Kolleg*innen gegenüber klar trennst.