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Kiel – Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer dürfen straflos streiken. Das hat gestern das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Fall einer Kölner Lehrerin entschieden. Es stützt damit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in der Auseinandersetzung mit dem schleswig-holsteinischen Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) um den Streik von beamteten Lehrerinnen und Lehrern in Schleswig-Holstein am 3. Juni des Jahres. Die Lehrkräfte hatten wegen Arbeitszeitverlängerungen und Stellenstreichungen die Arbeit niedergelegt.
„Deutschland kann sich der europäischen Rechtsprechung nicht auf Dauer verschließen. Das zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ganz deutlich. Für Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug ist das Urteil kostenlose Nachhilfe in Europäischem Recht. Er sollte sie zum Anlass nehmen, um sämtliche laufenden rund 2000 Disziplinarverfahren gegen schleswig-holsteinische Lehrerinnen und Lehrer einzustellen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn am Donnerstag, 16. Dezember 2010 in Kiel.
Das Bildungsministerium führt im Augenblick Disziplinarverfahren gegen rund 2000 Lehrkräfte. Die GEW rechnet damit, dass sie im Frühjahr abgeschlossen sein werden. „Ich hoffe, dass Bildungsminister Klug noch einmal über seine unnachgiebige Haltung nachdenkt. Sollte das nicht der Fall sein und der Bildungsminister die streikenden Lehrkräfte bestrafen, werden wir uns geeignete Musterfälle heraus suchen und juristisch gegen die Bestrafung vorgehen, notfalls bis nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, beschrieb der GEW-Landesvorsitzende das weitere Vorgehen seiner Gewerkschaft. Die Straßburger Richter der hatten in jüngerer Vergangenheit in mehreren Urteilen festgestellt, dass auch Beamte das Recht hätten zu streiken.
Was die Verfahren gegen Schulleitungsmitglieder in Probezeit betrifft, so haben die Betroffenen von der GEW anwaltliche Unterstützung gegenüber dem Bildungsministerium erhalten. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Das Bildungsministerium hatte die Betroffenen mit drakonischen Strafen belegt. Die Probezeit wurde als „nicht bestanden“ bewertet und sie wurden zum Teil von ihren Posten entbunden. Nach wie vor versucht das Bildungsministerium auch, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Streik von Beförderungen und Bewerbungen für Schulleitungsstellen auszuschließen.
Verantwortlich: Bernd Schauer, 16.12.2010 Bei Rückfragen auch: 0174-1622326 Tel. 0431-5195-1595
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