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Kiel – 500 Euro Geldstrafe soll ein Rektor zahlen, 300 Euro eine Konrektorin. Warum? Weil beide im vergangenen Jahr am 3. Juni gemeinsam mit rund 2000 Lehrerinnen und Lehrern gegen Arbeitszeitverlängerungen und Stellenstreichungen gestreikt, sich ansonsten aber in ihrer Schullaufbahn noch nie etwas haben zu Schulden kommen lassen. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug (FDP) setzt so seinen Kurs der unverhältnismäßigen Bestrafung von Streikenden fort. Betroffen sind davon nach Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ungefähr dreißig bis vierzig Schulleitungsmitglieder.
„Minister Klug will mit überzogenen Geldstrafen für Untertanengeist in Schleswig-Holsteins Schulen sorgen. Bei der Bewertung des Streiks vom vergangenen Jahr fehlt ihm weiterhin jegliches Augenmaß. Während er in der Bildungspolitik mit seinem verkorksten Schulgesetz und den Stellenstreichungen an den Schulen zum Sinnbild für politisches Versagen geworden ist, versucht er mit drastischen Maßnahmen gegen streikende Lehrkräfte Handlungsfähigkeit zu demonstrieren“, griff der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn am Mittwoch, den 11. Mai 2011, den Bildungsminister an. Glücklicherweise werde mit dem Spuk im Bildungsministerium im kommenden Mai nach der Landtagswahl Schluss sein.
Der GEW-Landesvorsitzende kündigte an, dass die GEW ihre Mitglieder rechtlich unterstützen werde, um sie vor den unverhältnismäßigen Maßnahmen des Ministers zu schützen. Juristischen Beistand von der GEW gab es zuvor bereits für Schulleitungsmitglieder in der Probezeit, die der Minister wegen ihrer Streikteilnahme von ihren Posten entheben wollte. In schwierigen Verhandlungen konnten individuelle Lösungen gefunden werden, die es den Betroffenen ermöglichten, ihren Posten zu behalten, obwohl sie dafür eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und Zugeständnisse an das Bildungsministerium machen mussten.
Was die Disziplinarverfahren gegen Lehrerinnen und Lehrer ohne Leitungsaufgaben betrifft, herrscht knapp ein Jahr nach dem Streik immer noch Unklarheit. Das Bildungsministerium hat bisher noch keine Disziplinarstrafen ausgesprochen. „Sollte der Bildungsminister streikende Lehrerinnen und Lehrer bestrafen, werden wir uns geeignete Musterfälle heraus suchen und juristisch gegen die Bestrafung vorgehen, notfalls bis nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, umriss Matthias Heidn das weitere Vorgehen seiner Gewerkschaft. Die Straßburger Richter hatten in jüngerer Vergangenheit in mehreren Urteilen festgestellt, dass auch Beamte das Recht hätten zu streiken. Im vergangenen Dezember hatte sich auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in wesentlichen Teilen dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
Verantwortlich: Bernd Schauer, 11.5.2011
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