Hochschule
duz-SPECIAL zum Herrschinger Kodex
Spätestens ab heute liegt der Herrschinger Kodex auf den Schreibtischen aller Hochschulrektorinnen und -rektoren im Land. Denn die führende Fachzeitschrift für Hochschulpolitik und Wissenschaftsmanagement, die Deutsche Universitätszeitung (duz), hat in Kooperation mit der GEW ein 12-seitiges Spezial zum Herrschinger Kodex herausgegeben.
Urteil des LAG Berlin zum WissZeitVG enthält keine neue Rechtsprechung.
Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Sommer 2012 sorgte für einige Verwirrung, weil dort als Leitsatz festgehalten wurde, dass auch alle Arbeitsverträge als studentische Hilfskraft auf die Höchstdauer von 6 Jahren für eine befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen anzurechnen seien.
Die dazu gehörige erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts macht den Sachverhalt deutlich: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die Zeiten der Beschäftigung nach dem Studienabschluss (hier Magisterabschluss), also im Zweitstudium betraf.
Im Ergebnis lässt sich aus dem Urteil keine Anrechnung von studentischen Beschäftigungszeiten vor dem Studienabschluss herleiten.
Studierende im Zweitstudium sollten das Urteil aber sehr wohl im Hinblick auf mögliche Auswirkungen einer Hilfskrafttätigkeit auf ihre späteren Beschäftigungsperspektiven in der Wissenschaft beachten.
GEW für sachliche Diskussion um die Zukunft der Lehrerbildung
Für eine sachliche Diskussion um die Zukunft der Lehrerbildung plädiert die GEW. „In diesem Zusammenhang wie der Präsident der Uni Kiel von „Schlachtbank“ zu sprechen irritiert. Diese martialische Sprache gibt es ja noch nicht einmal mehr vor den Landesderbys zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt", meinte GEW-Landesvorsitzender Matthias Heidn am 28.11.2012 in Kiel.
Vom Templiner Manifest zum Herrschinger Kodex
Exzellente Wissenschaft ist nur mit exzellenter Arbeit zu bekommen! Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft empfiehlt Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sich mit dem Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ auf stabile Beschäftigungsbedingungen und berechenbare Karrierewege für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verpflichten.
Was wird aus den Rechten von MitarbeiterInnen und Studierenden?
Eigentlich ist der Gedanke einer Stiftungsuniversität seit Humboldt im Gespräch und sollte nach seinen Vorstellungen die Unabhängigkeit der Lehre und Forschung von staatlichen Einflüssen sichern.
Heute allerdings spielen andere Gründe eine Rolle. Das „Unternehmen“ Universität wird immer stärker als wirtschaftliche Institution aufgefaßt denn als Einrichtung im Sinne Humboldts. Insofern gelten nicht mehr allein die Vorgaben von Wissenschaft und Lehre, sondern die des Profits, oder – vielleicht zahmer – die der Wirtschaftlichkeit und der kurzfristigen Steuerung von Verläufen der Finanzströme.
Betrug in der Wissenschaft
Auch dieser Artikel ist nicht frei vom Plagiat, aber ich werde versuchen, die Quellen gemäß dem Standard guter wissenschaftlicher Arbeit offen zu legen (1), denn in diese Kategorie sind auch die Fehlverhalten bei Veröffentlichungen und namentlich gemachten Schriftstücke zu sehen, also auch die Plagiate. Es handelt sich eigentlich um ein Stück Grundehrlichkeit des Zusammenlebens allgemein und es ist schon verwunderlich, wie oft und mit welcher Leichtigkeit und Chuzpe darüber hinweggegangen wird. Leidige Beispiele in letzter Zeit, vorgeführt von hochrangigen Vertretern der Gesellschaft, zeigen dies offenkundig auf.
Der Koalitionsvertrag im Detail
Immerhin – die Hochschulen des Landes, gemeint sind ja wohl alle und nicht nur die beiden Universitäten, sollen mit einer besseren Planungssicherheit ausgestattet werden. Das ist gut zu vernehmen. Dass sich diese Sicherheit an den Vorgaben der Haushaltspolitik messen müssen, ist selbstverständlich, aber es gibt ja noch weitere kritische Aufgaben, die anzugehen sind.
Werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Stipendien missbraucht, um reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu verdrängen und Sozialversicherungsabgaben einzusparen?
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Initiativen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Regierungsfraktionen für berechenbare Karrierewege und stabilere Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft begrüßt. „Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen verantwortungsbewusst mit Zeitverträgen umgehen.
Am 14. Februar hat das Bundesverfassungsgericht die W2 Besoldung von Professorinnen und Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt.





