Besoldung
Landesregierung bewegt sich - aber noch nicht genug
Bei der Besoldung der BeamtInnen zeigt die Landesregierung Bewegung. Das Besoldungsdiktat bis 2018 ist weg, ebenso die Nullrunde für 2014. Die Laufzeit der Besoldungserhöhung entspricht jetzt der des Tarifvertrages. Für die GEW sind das wichtige Schritte. Sie reichen aber nicht.aus. Weitere Nachbesserungen müssen folgen.
Online-Petition gegen das Besoldungsgesetz
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat beim Petitionsausschuss des Landtages eine Petition gegen das Besoldungsdiktat der Landesregierung eingebracht. In der Petition wird gefordert, dass der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst 1: 1 für Beamte, Richter und Staatsanwälte übernommen werden soll.
Neues Rechtsgutachten stützt GEW-Haltung
Kiel – Rückenwind für ihre ablehnende Haltung gegen das Besoldungsdiktat der schleswig-holsteinischen Landesregierung bekommt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) durch ein neues Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Professor Ulrich Battis.
Koalitionsausschuss soll Chance zur Umkehr nutzen
Als „Chance zur Umkehr beim Besoldungsdiktat“ sollen die Regierungsparteien ihren Koalitionsausschuss am 15.4.2013 nutzen. Das legt die GEW ihnen mit Nachdruck ans Herz.
Regierungsvorschlag entpuppt sich als Abhängen von der Gehaltsentwicklung
„Was auf den ersten Blick wie ein verbesserter Vorschlag von Ministerpräsident Torsten Albig aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Abhängen der Beamtinnen und Beamten von der Gehaltsentwicklung bei den Tarifbeschäftigten“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn am Mittwoch, 20. März 2013 in Kiel zur Erklärung des Ministerpräsidenten im Landtag.
Landesregierung will Tarifabschluss nicht für BeamtInnen übernehmen
Auf Konfrontation stehen die Zeichen zwischen der Landesregierung und der Bildungsgewerkschaft GEW. Anlass ist die deutliche Ansage der Finanzministerin auf einer Pressekonferenz am Dienstag (12.3.2013) in Kiel, das Tarifergebnis für den Öffentlichen Dienst nicht zeit- und inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen.
GEW setzt sich für kürzere Bearbeitungszeiten ein
Die GEW hatte sich auf der Grundlage von Mitgliederbeschwerden mit einem Schreiben an das Finanzministerium (FM) gewandt, um sich angesichts von langen Bearbeitungszeiten für eine bessere Information der KollegInnen und für die Bezahlung von Abschlägen bei hohen Arztrechnungen einzusetzen.
GEW fordert zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses
„Einen Motivationsschub für verbeamtete LehrerInnen, sich in die heute beginnende Tarifrunde einzubringen“, erwartet GEW-Landesvorsitzender Matthias Heidn vom heutigen (31.1.2013) Beschluss des Finanzausschusses im Landtag zur Beamtenbesoldung. Die Regierungsmehrheit hatte sich gegen eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifrunde für die BeamtInnen ausgesprochen.
Gewerkschaften für Übertragung des Tarifabschlusses auf BeamtInnen
GEW, DGB und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bleiben bei ihrer Forderung nach einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für die Länderbeschäftigten auf die BeamtInnen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es ziemlich enttäuschend, dass sich Ministerpräsident Torsten Albig in der heutigen Landtagsdebatte (12.12.2012) zum Thema „Übertragung des Tarifabschlusses für Beamte“ nicht zu einem klaren Wort durchringen konnte. Arbeitnehmerfreundliche Politik sieht anders aus. Die Gewerkschaften erwarten von der Landesregierung nach wie vor die Zusage, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auch für die BeamtInnen im Land zu übernehmen.
Erfolgsaussichten eines Antrags auf altersdiskriminierungsfreie Bezügeberechnung für den Zeitraum 1. Januar 2009 bis 29.02.2012
Bis zum Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein zum 01.03.2012 richtete sich die Bemessung des Grundgehalts der schleswig-holsteinischen LandesbeamtInnen nach dem unmittelbar an das Lebensalter anknüpfenden Besoldungsdienstalter, § 28 BBesG in der Fassung vom 06.08.2002. Dies führte dazu, dass das Alter ausschlaggebend für die Höhe des Grundgehalts war.






