Zum Inhalt springen

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Am 1. November 2006 ist der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ in Kraft getreten und hat den bis dahin geltenden BAT abgelöst.

Der TV-L gilt für die Beschäftigten der Länder – also Tarifbeschäftigte der Schulen, Hochschulen und auch anderer Landeseinrichtungen wie z.B. des Studentenwerks. Die größte Gruppe bilden die angestellten Lehrkräfte.

2017 hat die GEW mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) abgeschlossen. In diesem Tarifvertrag ist geregelt, welche Lehrkraft nach welcher Entgeltgruppe des TV-L bezahlt wird.

Dieser Tarifvertrag ist ebenso wie die aktuellen Entgelttabellen und der TV-L im Wortlaut im Download-Bereich zu finden.

Ansprechpartner_in
Philipp Westphal
Referent für Tarifpolitik
Telefon: 0431 5195132
Ansprechpartner_in
Jürgen Morlang
Tarifpolitik
Anfahrt GEW-Geschäftstelle
Routenplaner