Rechtsschutz
Der GEW-Rechtsschutz
Manchmal brauchen Arbeitnehmer/innen juristischen Rat oder sogar tatkräftige Interessenvertretung vor Gericht. GEW-Mitglieder genießen eine kostenlose Rechtsberatung oder den kostenlosen Rechtsschutz für alle beruflichen Angelegenheiten. Sei es bei Problemen mit Überstunden, Eingruppierung, dienstlicher Beurteilung, der Beihilfe oder gar einer Kündigung: Die GEW hilft und übernimmt sämtliche Kosten – wenn nötig bis in die letzte Instanz.
Wer erhält Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhalten alle GEW-Mitglieder, die im öffentlichen Dienst genauso wie in privaten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen beschäftigt sind. Dies gilt für Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Auslandsschuldienst, im Sozial- und Erziehungsdienst, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Trägern der Weiterbildung. Der Rechtsschutz kann auch für Studentinnen und Studenten wichtig werden, ebenso wie für Mitglieder der GEW, die arbeitslos sind, sowie für Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner.
In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.
Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?
Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte.
Was kostet der Rechtsschutz?
Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?
Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.
Wie geht man vor, wenn man ein Rechtsproblem hat?
Der Wegweiser zum GEW-Rechtsschutz gibt detailliert Auskunft über die Vorgehensweise, wenn ein rechtliches Problem auftritt.
Wohin kann man sich wenden, wenn man Rechtsschutz braucht?
Der direkte Weg zum GEW-Rechtsschutz führt über die GEW-Geschäftsstelle in Kiel. Dort kann man sich an die beiden hauptamtlich für den Rechtsschutz tätigen Juristinnen Cornelia Blümke und Bianka Schlick wenden. Die Rechtsberatung für Mitglieder ist jeweils montags bis donnerstags von 13.00 – 16.30 Uhr zu erreichen.
Ehrenamtlich geleitet wird die Rechtsschutzstelle von Sabine Duggen. Sie steht GEW-Kolleginnen und Kollegen auf dem Gebiet des Schulrechts als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bei Fragen zu Situationen und Konflikten in schulischen Angelegenheiten aus dem Berufsalltag, bei Mitbestimmungsangelegenheiten oder auch wenn persönliche/private Sachverhalte (Hochzeit, Schwangerschaft, Krankheit, Sonderurlaub,…) dienstrechtlich betrachtet werden sollen, können sich GEW-Mitglieder an sie wenden. Sie ist zu erreichen unter 04393-97563 oder per Mail: sabineduggen@live.de . Bei komplexen Sachverhalten wird sie die Angelegenheit - falls erforderlich - an die beiden Juristinnen weiterleiten. Wer Sabine Duggen nicht direkt erreicht, kann seine Telefonnummer auf ihrem Anrufbeantworter hinterlassen, damit sie so bald wie möglich zurückrufen kann.
In der Rechtsschutzstelle ist außerdem Frau Lange im Sekretariat tätig. (Bürozeiten: Mo, Mi 9 - 16.30; Di, Do, Fr 9 - 12.30).
Wo sind die Grundsätze des Rechtsschutzes innerhalb der GEW festgelegt?
Wer wann und in welchen Fällen Rechtsschutz bekommt, regeln die Richtlinien für den Rechtsschutz gemäß Paragraf 27 der Satzung der GEW.
