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Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken. Die GEW zeigt sich enttäuscht. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe in Karlsruhe.

Verhandlung zum Streikrecht für Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2018 in Karlsruhe

GEW: „Von Urteil enttäuscht – Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte

Karlsruhe – Mit „Enttäuschung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte reagiert. „Das ist ein schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion.

Es wurde die Chance vertan etwas für die Modernisierung des Beamtenrechts auf den Weg zu bringen. Das Gericht beruft sich an verschiedenen Stellen auf die hergebrachten Grundsätze des  Beamtenrechts und die jahrzentelang gewachsene Rechtsprechung. „Angesichts der Eingriffe in die Besoldung in den  letzten Jahren durch Streichung von Weihnachtsgeld, Verzögerungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse oder Erhöhung der Pflichtstundenzahl wäre es wichtig gewesen den Beamtinnen das Streikrecht für die Durchsetzung ihrer Interessen zu gewähren.“, kommentierte GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke in Kiel das Urteil.

In Karlsruhe ging es bei dem heutigen Urteil auch um eine Lehrerin aus Schleswig-Holstein. Hier hatten im Juni 2010 rund 2.000 verbeamtete Lehrkräfte gegen eine Pflichtstundenerhöhung gestreikt. Wegen der Teilnahme an diesem Beamtenstreik erhielten sie vom Bildungsministerium einen Disziplinarverweis. Gegen diesen Verweis erhoben mehrere Kolleginnen und Kollegen stellvertretend für alle anderen Betroffenen mit Unterstützung der GEW Klage.

Das Gericht sieht es aber als ausreichend an, dass Beamte über Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen für ihre Interessen eintreten können und vor allem stünde ihnen das Recht zu die Amtsangemessenheit der Besoldung gerichtlich überprüfen zu lassen und einzuklagen. „Wie lange der gerichtliche Weg dauert – darüber haben die Beamtinnen in Schleswig-Holstein ein Klagelied zu singen – seit über 10 Jahren warten wir auf die Gerichtsentscheidungen zum Weihnachtsgeld.“ kommentierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke in Kiel.

„Das Gericht schreibt die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung.“, führte Tepe  aus. Sie kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden werde.

Verantwortlich: Astrid Henke